Vorsteuerüberhang

Der Vorsteuerüberhang ist der Betrag, der sich errechnet, wenn man die Umsatzsteuer aus den mehrwertsteuerpflichtigen Einnahmen des Rechtsanwalts mit der Vorsteuer aus den Rechnungen, die der Rechtsanwalt erhalten hat, verrechnet.

Beispiel :

Bezahlte Vorsteuer3.000,00 €
Vereinnahmte Umsatzsteuer1.250,00 €
Vorsteuerüberhang1.750,00 €

Dieser Vorsteuerüberhang wird nach Abgabe der Umsatzsteuererklärung vom Finanzamt erstattet.

Das Gegenteil zum Vorsteuerüberhang ist die Umsatzsteuerzahllast.