Die Wertminderung des Kfz's (bei Verkehrsunfallangelegenheiten)

Da das verunfallte Fahrzeug i. d. R. an Wert verliert, kann ein Wertminderungsbetrag bei der Haftpflichtversicherung des Unfallschädigers geltend gemacht werden.

Die Wertminderung kommt aber nicht in Frage bei:

  • Bagatellschäden
  • Vornahme von Schweiß-, Lackierungs-, Richt- oder Spachtelarbeiten
  • Einem Fahrzeug, welches älter als 5 Jahre ist

I. d. R. stellt der Sachverständige in seinem Gutachten die Wertminderung fest.