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Wiedervorlage
Wiedervorlagen sind Erinnerungen zu einem bestimmten Datum, beispielsweise, um zu überprüfen, ob ein Schuldner bereits gezahlt hat.
Wiedervorlagen sind ein elementares Ordnungssystem der Kanzlei. Es sollte keine Akte abgehangen werden, ohne eine Wiedervorlage zu notieren, da es ansonsten mehr als wahrscheinlich ist, dass die Akte nicht zeitnah weiterbearbeitet wird, was naturgemäß die Kanzlei in schlechtem Licht dastehen lässt, sowohl vor dem Mandanten als auch vor sonstigen Beteiligten, z. B. dem Gegner, der dann den Eindruck gewinnen könnte, dass ja sowieso nichts passiere.