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BRAUCHE DRINGEND HILFE: Fall: Wir sind Beklagte und Berufungskläger
I. Instanz beim Amtsgericht: VU ist ergangen – wir haben Einspruch eingelegt dagegen – dieser wurde abgewiesen – somit haben wir dann Berufung eingelegt
II. Instanz beim Landgericht: Durch Vergleich beendet
Nun schickt der Gegner an das Amtsgericht (???) die Bitte die Gerichtsgebühren auf deren Konto zu überweisen sowie den AUSGLEICH der verbrauchten Gerichtskosten.
Das Gericht bittet uns nun um Stellungnahme zum jeweiligen Schriftstück des Gegners.
Vielleicht stehe ich auch einfach auf dem Schlauch, aber hätte der Gegner das nicht bei dem Landgericht beantragen müssen? Der Augleich kommt ja nur durch den Vergleich zustande – und dieser wurde beim Landgericht und nicht beim Amtsgericht geschlossen.
Bitte helft mir – ich muss nachher eine brauchbare Stellungnahme vorlegen