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Zeiterfassung
Warum Zeiterfassung?
Spätestens seit dem 01.07.2006 sollten sich Kanzleien Gedanken über die Erfassung von Bearbeitungszeiten machen. Nur so kann eine aussagekräftige Basis für eine zu vereinbarende Beratungsvergütung gefunden werden. Andererseits besteht die Gefahr, Beratungen nicht mehr kostendeckend durchzuführen.
Vorteile (allgemein)
- Unverzichtbare Grundlage für die Festlegung von Vergütungsvereinbarungen
- Feststellung wird ermöglicht, in welchem Umfange die tägliche anwaltliche Arbeitszeit tatsächlich mandatsbezogen eingesetzt wurde oder für mandatsunabhängige -nicht abrechenbare!- Tätigkeiten eingesetzt werden musste
- Aufgrund des erkennbaren Zeitaufwandes kann eine Ermessensausübung (Rahmengebühren) leichter erfolgen.
- Eine betriebswirtschaftliche Auswertung von Mandaten wird ermöglicht (Vergleich: Vergütungsvereinbarung - Abrechnung auf gesetzl. Grundlage)
- Auswertung kann zu positiven Veränderungen der Arbeitsabläufe führen.
Wichtig ist, dass alle Beteiligten die Bearbeitungszeiten erfassen, da sich anderenfalls die o. b. Vorteile nicht auswirken können.