Zwangsvollstreckungsauftrag

Ergänzung nach Musterbriefkopf :

Verteilungsstelle für Gerichtsvollzieheraufträge beim Amtsgericht

Zwangsvollstreckungsauftrag

In der Zwangsvollstreckungssache

des …

                                                    Gläubiger 

Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte

	…
	…

gegen

den …

                                                                Schuldner 

stehen dem Gläubiger gegen den Schuldner auf Grund des Vollstreckungsbescheids des Amtsgerichts … vom …, AZ. …, den wir Ihnen als Anlage zu diesem Schreiben übersenden, folgende Ansprüche zu:

??? Hauptvorderung ??? ?% Zinsen für die Hauptforderung (ausgerechnet) ??? vorgerichtliche mahnkosten ??? Kosten des Mahnverfahrens ??? ?% Zinsen über dem Basiszinssatz aus den Kosten gem. § 104 Abs. 1 Satz 2 ZPO (ausgerechnet) ??? Zwischensumme ??? Verfahrensgebühr gem. § 13 RVG i. V. m Nr. 3309 VV RVG 20,00 € Post- und Telekommunikationspauschale gem. Nr. 7002 VV RVG ??? 19 % Umsatzsteuer gem. Nr. 7008 VV RGV ??? Gesamtsumme; hinzu kommen die weiteren Zinsen

Insbesondere bitten und beauftragen wir Sie:

 eingezogene Beträge auf unser Bankkonto zu überweisen. Wir versichern, dass wir als Inkassobeauftragte

                Geldempfangsvollmacht haben, 

 uns eine Abschrift des vollständigen Pfändungsprotokolls zu übersenden,

 falls die Sachpfändung fruchtlos bleibt, eine Taschen- und Kassenpfändung durchzuführen,

 im Falle einer vorliegenden Vorpfändung die Anschlusspfändung durchzuführen, im Wege der Hilfspfändung alle

                vorgefundenen Urkunden (z. B. Versicherungspolice, Sparbuch usw.) die für eine nachfolgende Forderungspfändung 
                benötigt werden, herauszuholen, 

 ggf. eine vorläufige Austauschpfändung gem. § 811 b ZPO durchzuführen

 ggf. eine Vorwegpfändung gem. § 811 c ZPO anzubringen,

 sofern Sie im Rahmen der Sachpfändung von verwertbaren Ansprüchen des Schuldners gegen einen Dritten erfahren,

                werden Sie hiermit ausdrücklich ermächtigt und beauftragt, selbstständig eine Vorpfändungsbenachrichtigung gem. § 
                845 ZPO zuzustellen,

 bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 807 Abs. 1, 883 Abs. 2 ZPO nach fruchtlosen Pfändungsversuch dem Schuldner

                die eidesstattliche Versicherung abzunehmen, 

 im Falle des § 901 ZPO dem Vollstreckungsgericht die Vollstreckungsunterlagen zum Zwecke des Erlasses des

                Haftbefehls zu übergeben. 

Des Weiteren bitten wir zu ermitteln und mitzuteilen:

 den vollständigen Namen und die Anschrift des Arbeitgebers des Schuldners

 bei Erhalt von Arbeitslosengeld oder Krankengeld die Stammnummer oder die Krankengeldnumer ,

 bei Zahlung von Rente die Rentennummer und den Rententräger mit vollständiger Anschrift,

 bei welchen Geldinstituten der Schuldner Konten unterhält.

Im Übrigen weisen wir auf folgende Punkte hin:

 der Gläubiger ist mein einer Ratenzahlungsvereinbarung nur nach Rücksprache einverstanden

 auch bei amtsbekannter Vermögenslosigkeit des Schuldners wird in jedem Falle ein vollständiges Pfändungsprotokoll

                erbeten, 

 die Ergebnisse der Befragung nach § 803 a ZPO bitten wir ebenfalls im Protokoll aufzunehmen

 wir bitten Sie, im Pfändungsprotokoll gem. § 135 GVGA ein genaues Verzeichnis der Pfandstücke sowie deren

                gewöhnlichen Verkaufswert aufzunehmen, 

 bitte teilen Sie und den wesentlichen Inhalt der Eröffnungen mit, die Sie dem Schuldner oder den anderen

                angetroffenen Personen gemacht haben. 

 Kann die Pfändung überhaupt oder zumindest nicht in Höhe des titulierten Anspruchs erfolgen, weil die bei dem

                Schuldner vorgefundenen Sachen zu denjenigen gehören, die unpfändbar sind, so sind aber die vorgefundenen und nicht 
                gepfändeten Sachen im Protokoll ihrer Art, ihrer Beschaffenheit und ihrem Wert nach im Allgemeinen so zu 
                bezeichnen, dass dem Gläubiger daraus ein Anhalt für die Beurteilung der Frage gegeben wird, ob die Pfändung auch 
                zu Recht unterlassen wurde. 

 Bitte pfänden Sie keine Sache, bei denen bekannt ist oder zweifelsfrei nachgewiesen werden kann, dass sie Eigentum

                Dritter sind. 

 Bitte entscheiden Sie bei Zahlung durch Scheck, ob trotzdem eine sofortige Pfändung erforderlich ist, auch bei

                kurzfristiger Zahlungszusage. 

Einen von Ihnen benötigten Kostenvorschuss bitten wir anzufordern.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt

Anlage 1 Vollstreckungsbescheid

Anlagen Titel Forderungsaufstellung